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Wie wird man Mitglied des Gemeindekirchenrates?
Gemeindekirchenrat
Betroffenen derjenige das Amt, der die höchste Stimmen- zahl erhalten hat. § 11. (1) Die Amtsdauer des Gemeindekirchenrates beträgt sechs Jahre. (2) 1 Die Ältesten bleiben bis zur Einführung ihrer Nachfolger im Amt. 2 Die Ausscheidend- en sind wieder wählbar, wenn die Voraussetzungen...


